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AGB

HINWEISE zu Terminabsagen und nicht wahrgenommene Termine


Meine Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbare ich mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.

 

Mit Abgabe der Vereinbarung eines Behandlungstermins - auch telefonisch - gehen Sie mit mir einen "Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen" ein.

 

Privat und Beihilfe versicherten Klienten werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.

 

Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Arbeitstagen Mon. - Frei.) habe ich keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.

 

Daher bitte ich  Patienten ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig - mindestens 24 Std. vorab - abzusagen.

 

Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, bin ich gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB).

INRECHNUNGSTELLUNG bei Terminversäumnis
(rechtlicher Hintergrund)


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